DigitalPakt Schule
Umsetzung DigitalPakt Schule beim Schulträger Landkreis Uckermark
Im Mai 2019 trat der „DigitalPakt Schule“ durch eine Bund-Länder-Vereinbarung in Kraft. Mit dem DigitalPakt Schule unterstützte der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur.
Gefördert wurden im Rahmen des DigitalPaktes:
- der Aufbau oder die Verbesserung der digitalen Vernetzung in den Schulgebäuden sowie Serverlösungen,
- schulisches WLAN,
- Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. interaktive Tafeln und Displays),
- digitale Arbeitsgeräte sowie
- schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets).
Ziel dieser Maßnahme war es, umfangreich in die digitale Infrastruktur und technische Ausstattung der Schulen zu investieren. Die Schülerinnen und Schüler sollen dadurch besser auf die Anforderungen der fortschreitenden Digitalisierung in allen Bereichen des Lebens vorbereitet werden.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel war ein sog. Medienentwicklungsplan (MEP), der von jeder Schule individuell erstellt werden musste. Dieser MEP enthält u. a. die medienpädagogischen Zielsetzungen sowie eine Bestandsaufnahme der vorhandenen und der benötigten Ausstattung. Darüber hinaus sind die Fortbildungsbedarfe der Lehrkräfte dokumentiert.
Im Rahmen der Förderrichtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) erfolgten bis November 2020 die entsprechenden Antragstellungen für die geplanten Vorhaben bei der Investitionsbank des Landes (ILB). Im August 2021 lagen die Zuwendungsbescheide vor, sodass ab Spätsommer 2021 mit der Umsetzung der beantragten Maßnahmen begonnen werden konnte.
Insgesamt ergab sich für den Schulträger Landkreis Uckermark für seine 15 Schulen mit 17 Standorten ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von ca. 3,1 Mio.€. Davon wurden 2.772.450,00 € (90 %) Fördermittel zur Verfügung gestellt. Der Landkreis Uckermark hatte darüber hinaus Eigenmittel in Höhe von 308.050,00 € (10 %) zu tragen.
Mit dem 31.12.2024 war der Maßnahmezeitraum für den DigitalPakt abgeschlossen. Die kreislichen Schulen konnten durch dieses Programm u. a. mit mehr als 640 höhenverstellbaren All in One PCs inkl. augenschonender Tastaturen, 220 interaktiven Displays, diversem Zubehör wie Dokumentenkameras, Headsets und Webcams, über 500 mobilen Endgeräten sowie hochwertiger Server- und Netzwerktechnik ausgestattet werden.
Darüber hinaus wurden im Rahmen von zwei Zusatzvereinbarungen mehr als 1.500 Tablets und Notebooks an alle Schulen verteilt, die per Leihvertrag den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden können. Das Gesamtinvestitionsvolumen für diese Endgeräte betrug mehr als 750.000 € (zzgl. zu o.g. Gesamtinvestitionsvolumen). Die Kosten dieser Beschaffungen wurden größtenteils von Bund und Land gefördert.
Während des Durchführungszeitraumes des DigitalPakts mussten jedoch viele Herausforderungen gemeistert werden, bevor die lang ersehnte Technik in den Schulen zum Einsatz kommen konnte. Neben sehr zeitintensiven, aufwendigen Vergabeverfahren, die zusätzlich zum Tagesgeschäft des Schulträgers durchgeführt werden mussten, waren die Auswirkungen der angespannten Lage des Weltmarktes deutlich zu spüren. Rohstoffknappheit, Bauverzögerungen, Kostensteigerungen, Lieferschwierigkeiten, Personalmangel und das Erreichen von Kapazitätsgrenzen bei Baufirmen waren mitunter die Folge. Unabhängig von der Laufzeit des Förderprogramms wird der Breitbandausbau in den nächsten Monaten endlich vollendet und im Ergebnis für eine deutliche Verbesserung der Internetqualität an den Schulstandorten sorgen.
Trotz der millionenschweren Investitionen sind die Bedarfe der Schulen noch lange nicht gedeckt. Der Prozess der Digitalisierung in den Schulen erfordert noch viel Arbeit für alle beteiligten Akteure. Weitere Baumaßnahmen, zeitgemäße Ersatzbeschaffungen für bereits vorhandene Technik sowie Erweiterungen der digitalen Technikausstattungen sind permanent von Nöten. Dennoch: Durch die Umsetzung des DigitalPakts wurde bereits eine gute Basis geschaffen. Damit wurde der Digitalisierungsprozess in den Schulen deutlich vorangebracht und die Schulen sind gut vorbereitet, um künftige Herausforderungen wie beispielsweise digitale Beschulungskonzepte zu meistern.
Für Lehrkräfte, Lehramtskandidaten sowie Schulassistenten werden seit dem Schuljahr 2024/25 die ersten dienstlichen Tablets und Notebooks zur Verfügung gestellt. Bund und Land stellen dafür die Mittel bereit.
Darüber hinaus erhielt der Landkreis Uckermark als Schulträger für die Administration der angeschafften IT-Technik in seinen Schulen im Rahmen einer weiteren Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt weitere Fördermittel in Höhe von ca. 730.000 €. Der Schulträger konnte damit die Ausbildung und Qualifizierung von IT-Administratoren finanzieren bzw. zusätzliche qualifizierte Betreuer einstellen. Diese wurden dringend benötigt. Nur so konnte gewährleistet werden, dass die vorhandene Technik in den Schulen auch jederzeit einsatzbereit war und weiterhin ist.
Wer sich selbst ein Bild von der modernen technischen Ausstattung an den Schulstandorten des Schulträgers Landkreis Uckermark verschaffen möchte, kann sich zur Terminvereinbarung gern beim Bildungsamt oder der Pressestelle des Landkreises melden.
Ausblick DigitalPakt 2.0
Bund und Länder haben sich am 13.12.2024 auf eine gemeinsame Erklärung für einen Digitalpakt 2.0 verständigt. Für die Laufzeit von 2025 bis 2030 sollen von Bund und Ländern insgesamt 5 Mrd. € zu gleichen Teilen eingebracht werden. Es ist das erklärte Ziel, sowohl eine verlässliche Nutzung der bisherigen und künftigen Investitionen in die IT-Infrastruktur an Schulen zu gewährleisten, als auch mit flankierenden Maßnahmen neue Impulse für den digitalen Wandel im Schulsystem zu setzen.
Die Vorbereitungen zur Erarbeitung einer Vereinbarung zum DigitalPakt 2.0 für die Laufzeit von 2025 bis 2030 laufen bereits und erfordern weitere Abstimmungen. Die ersten Vereinbarungsentwürfe werden bis Mitte Februar 2025 erwartet.
Mehr Informationen zum DigitalPakt 2019-2024 finden Sie hier:
www.digitalpaktschule.de
www.ilb.de