Inhalt

Schulentwicklungsplanung

Die Landkreise und die kreisfreien Städte nehmen die Aufgabe der Schulentwicklungsplanung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe wahr.

Die Schulentwicklungsplanung soll die planerische Grundlage für ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot und den Planungsrahmen für einen zweckentsprechenden Schulbau schaffen.

Der Schulentwicklungsplan soll für einen Zeitraum von fünf Jahren (Planungszeitraum) aufgestellt und beschlossen werden. Schulentwicklungspläne sind rechtzeitig vor Ablauf des Planungszeitraums fortzuschreiben. Damit ein Schulentwicklungsplan im Land Brandenburg Gültigkeit erlangt, bedarf es der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.