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Bildungsamt Uckermark

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Bildungsamt werden Angelegenheiten bearbeitet, die in die Zuständigkeit des Landkreises Uckermark als Schulträger fallen. Als Schulträger sind wir verantwortlich für alle Förderschulen und die weiterführenden Schulen (Oberschulen, Gymnasien, Gesamtschule) und das Oberstufenzentrum im Landkreis Uckermark. Unsere Kolleg*innen kümmern sich z.B. um den Bau und Erhalt sowie die technische und allgemeine Ausstattung unserer Schulen.

In unsere Zuständigkeit fallen jedoch noch viele andere Aufgaben. Unsere Kolleginnen und Kollegen bearbeiten die Ausbildungsförderung (BAföG), Schülerbeförderung oder sind als Schulsekretär*innen oder Schulsozialarbeiter*innen im Landkreis Uckermark tätig. Außerdem gehören die Kreismusikschule Uckermark und die Kreisvolkshochschule Uckermark zum Bildungsamt.

Eine Gesamtübersicht über unsere Dienstleistungen und dazugehörige Antragsformulare finden Sie im Bereich “Aufgaben und Leistungen“.