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Soziale Arbeit

Informationen zum Studium

Studienbeginn
  • Jeweils zum Wintersemester des Einstellungsjahres (01.09.).
  • Die Ausschreibung erfolgt jeweils im Herbst für das kommende Jahr.
Studiendauer
  • 6 Semester
  • Dualer Aufbau in fachtheoretischen und berufspraktischen Semestern

Studienorte

  • Hochschule Neubrandenburg / Fachtheorie
  • Kreisverwaltung Uckermark / Berufspraxis

Studienziele

  • Erwerb von fachspezifischem Wissen auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie berufspraktischer Erfahrungen
  • Verknüpfung von fachtheoretischen und berufspraktischen Studienzeiten zur Anwendung, Vertiefung und Erprobung erworbener Kenntnisse

Studieninhalte

  • Grundlagen Soziologie, Pädagogik, Psychologie, Sozialpolitik, allgemeines öffentliches Recht und Sozialrecht

Bachelorarbeit

  • Die Bachelor-Thesis umfasst neben der schriftlichen Arbeit auch eine mündliche Verteidigung im Rahmen der mündlichen Abschlussprüfung

Bezahlung

  • Das Bruttogehalt für die Dauer des Studium beträgt gegenwärtig 1.475,00 EUR (ab Mai 2026: 1.550,00 EUR).
  • Der Studienbeitrag pro Semester ist vom Studierenden zu entrichten und wird unter Nachweis der Bezahlung des Beitrags an die Hochschule Neubrandenburg vom Arbeitgeber erstattet.
  • Jahressonderzahlung in Höhe von 90 % des für November vorgesehenen Studienentgelts
Bewerbungsverfahren Siehe gesonderte Informationen

Schulische Voraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife

Persönliche Voraussetzungen

  • Interesse an sozialen, rechtlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen
  • Gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
  • Verantwortungsbewusstsein und Empathie
  • gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • selbstständig und strukturiert

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsanschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Die letzten beiden aktuellen Zeugnisse
  • Beglaubigtes Abiturzeugnis bzw. beglaubigtes Zeugnis der Fachhochschulreife (ist ggf. nachzureichen)

Auswahlverfahren

    • Der Zulassung zum Studium geht ein Personalauswahlverfahren (Online-Eignungstest) voraus. Bei Geeignetheit erfolgt dann ein Vorstellungsgespräch. Die Einstellungskriterien des Landkreises Uckermark berücksichtigen bereits die Zugangsvoraussetzungen der Hochschule Neubrandenburg.
    • Haben Sie das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert und sind für die Einstellung vorgesehen, erfolgt der Abschluss einer Studienvereinbarung mit Ihnen und dem Landkreis Uckermark.