Verwaltungsinformatik
Der duale Studiengang ist eine Ausbildung für den gehobenen technischen Verwaltungsinformatikdienst.
Dieser Studiengang wird nicht jährlich angeboten. Bitte informieren Sie sich vor einer Bewerbung über aktuelle Ausschreibungen.
Informationen zum Studium
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Studienziele |
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Studieninhalte |
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Bachelorarbeit |
Die Bachelor-Thesis umfasst neben der schriftlichen Arbeit auch eine mündliche Verteidigung im Rahmen einer mündlichen Abschlussprüfung. |
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Bezahlung |
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| Bewerbungsverfahren | Siehe gesonderte Informationen |
Schulische Voraussetzungen
allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
- In den letzten beiden Schulzeugnissen und im Abschlusszeugnis einen Durchschnitt von mindestens 3,0 sowie in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch keine Leistungen, die schlechter als befriedigend sind
Persönliche Voraussetzungen
- Interesse an modernen Medien, Grundkenntnisse im Umgang mit Informationstechnik.
- Mathematisches und analytisches Denkvermögen, Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten.
- Gutes Verständnis für rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge sowie eine schnelle Auffassungsgabe.
- Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, sowie gute Englischkenntnisse und ein fundiertes Allgemeinwissen.
- Kreativität, Problemlösungsfähigkeit, Selbständigkeit und Belastbarkeit.
- Überdurchschnittliche soziale Kompetenz und hohe Kommunikationsfähigkeit.
- Flexibel, selbstständig, Belastbarkeit, Lernbereitschaft
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsanschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Die letzten beiden aktuellen Zeugnisse
- Beglaubigtes Abiturzeugnis bzw. beglaubigtes Zeugnis der Fachhochschulreife (ist ggf. nachzureichen)
Auswahlverfahren
- Der Zulassung zum Studium geht ein Personalauswahlverfahren (Online-Eignungstest) für den gehobenen Dienst voraus. Bei Geeignetheit erfolgt dann ein Vorstellungsgespräch. Die Einstellungskriterien der Kreisverwaltung Uckermark berücksichtigen bereits die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen bei der Technischen Hochschule Wildau.
- Haben Sie das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert und sind für die Einstellung vorgesehen, erfolgt der Abschluss einer Studienvereinbarung mit Ihnen und dem Landkreis Uckermark