Inhalt

Was kann gefördert werden?

  • Vorhaben im Landkreis Uckermark
  • Erreichen der Erstzertifizierung oder Rezertifizierung für eine der folgenden Qualitätsauszeichnungen:
    • „Haus der kleinen Forscher“,
    • „TuWaS! – Technik und NaturWissenschaften an Schulen“,
    • „MINT-freundliche Schule“ sowie
    • „Schule mit hervorragender Berufs- und Studienorientierung“
  • Im Einzelfall Erreichen anderweitiger, zertifizierter Qualitätsstandards im Rahmen einer deutlich hervorgehobenen musisch-künstlerischen oder bilingualen Schwerpunktbildung.
  • Startbudgets für Schülerfirmen
  • Im Einzelfall sonstige Maßnahmen an Kitas und Schulen, die der technisch-naturwissenschaftlichen Ausrichtung, dem praxisorientierten Lernen, Berufsorientierung oder der Qualitätsentwicklung dienen.