Was kann gefördert werden?
- Vorhaben im Landkreis Uckermark
- Erreichen der Erstzertifizierung oder Rezertifizierung für eine der folgenden Qualitätsauszeichnungen:
- „Haus der kleinen Forscher“,
- „TuWaS! – Technik und NaturWissenschaften an Schulen“,
- „MINT-freundliche Schule“ sowie
- „Schule mit hervorragender Berufs- und Studienorientierung“
- Im Einzelfall Erreichen anderweitiger, zertifizierter Qualitätsstandards im Rahmen einer deutlich hervorgehobenen musisch-künstlerischen oder bilingualen Schwerpunktbildung.
- Startbudgets für Schülerfirmen
- Im Einzelfall sonstige Maßnahmen an Kitas und Schulen, die der technisch-naturwissenschaftlichen Ausrichtung, dem praxisorientierten Lernen, Berufsorientierung oder der Qualitätsentwicklung dienen.