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Denkmalförderung

Rechtsgrundlage(n)

Was sollten Sie beachten?

  • Förderfähig sind denkmalpflegerische und denkmalschützerische Maßnahmen.
  • Es können nur bestandskräftig eingetragene Denkmale oder Teile von Denkmalbereichen gefördert werden.
  • Anträge sind bis zum 31.12. des Vorjahres einzureichen.
  • Es können bis zu 20.000,00 EUR je Maßnahme und Jahr sowie bis zu 49% der Gesamtmaßnahme beantragt (und gefördert) werden.
  • Die denkmalrechtliche Erlaubnis für zur Förderung beantragter Maßnahmen ist notwendig.
  • Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt zum Ausfüllen des Antrages entnehmen. Antragsinformationen und -unterlagen für Förderungen durch das Land Brandenburg oder die Deutsche Stiftung Denkmalschutz können ebenfalls erfragt bzw. abgefordert werden

Erforderliche Unterlagen / Formulare

  • Eigentumsnachweis
  • Formular des "Antrags auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege" des Landkreises Uckermark (alle Formulare siehe unten)
  • Vordrucke, die als "ausfüllbar" gekennzeichnet sind, können Sie am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken.

Geförderte Denkmale