Denkmalförderung
Rechtsgrundlage(n)
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Was sollten Sie beachten?
- Förderfähig sind denkmalpflegerische und denkmalschützerische Maßnahmen.
- Es können nur bestandskräftig eingetragene Denkmale oder Teile von Denkmalbereichen gefördert werden.
- Der Antrag ist bis zum 31.12. eines jeden Jahres für das Folgejahr bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass der Posteingang beim Landkreis für die Fristwahrung entscheidend ist. Planen Sie ein, Ihren Antrag rechtzeitig einzureichen. Zu einem vollständigen Antrag gehört auch zwingend ein Kostenangebot für die geplanten Maßnahmen.
- Es können bis zu 20.000,00 EUR je Maßnahme und Jahr sowie bis zu 49% der Gesamtmaßnahme beantragt (und gefördert) werden.
- Die denkmalrechtliche Erlaubnis für zur Förderung beantragter Maßnahmen ist notwendig.
- Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt zum Ausfüllen des Antrages entnehmen. Antragsinformationen und -unterlagen für Förderungen durch das Land Brandenburg oder die Deutsche Stiftung Denkmalschutz können ebenfalls erfragt bzw. abgefordert werden
Erforderliche Unterlagen / Formulare
- Eigentumsnachweis
- Formular des "Antrags auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege" des Landkreises Uckermark (alle Formulare siehe unten)
- Vordrucke, die als "ausfüllbar" gekennzeichnet sind, können Sie am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken.
- PDF-Datei: (2.9 MB)
- PDF-Datei: (159 kB)
- PDF-Datei: (880 kB)
- PDF-Datei: (1.4 MB)
- PDF-Datei: (1.3 MB)
Geförderte Denkmale
- PDF-Datei: (PDF, 114 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 116 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 210 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 275 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 4.9 MB)