Kreistag Uckermark
Der Kreistag des Landkreises Uckermark besteht aus 50 Abgeordneten und der Landrätin. Die Kreistagsabgeordneten werden alle 5 Jahre von den Bürgern des Landkreises Uckermark gewählt. Die Landrätin ist Mitglied des Kreistages per Gesetz.
Zusammensetzung Kreistag Uckermark
Partei | Sitze im Kreistag |
---|---|
AfD |
16 |
CDU / BLR / FDP / PdF |
13 |
SPD |
9 |
BVB Freie Wähler / BfVG |
6 |
DIE LINKE |
4 |
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
Die Aufgaben des Kreistages sind in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geregelt.
Danach ist der Kreistag grundsätzlich für alle Angelegenheiten des Landkreises zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Ihm obliegt die Kontrolle der Verwaltung. Die Realisierung der Beschlüsse des Kreistages, des Kreisausschusses sowie des Jugendhilfeausschusses erfolgt durch die Landrätin.
Er beschließt Satzungen und andere Rechtsverordnungen des Landkreises und schafft damit das Kreisrecht. Mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung entscheidet der Kreistag jedes Jahr über die Erträge und Aufwendungen des Landkreises und bestimmt damit wichtige Grundrichtungen der Kreispolitik.