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Wahlen

Wählen ist das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger in einer demokratischen Gesellschaft. In der Uckermark finden regelmäßig Wahlen zum Europäischen Parlament, Bundestagswahlen, Landtagswahlen und Kommunalwahlen statt. Durch die Wahlen werden Parlamente und Entscheidungsgremien mit Volksvertretern besetzt. Auch die Posten von Landräten und Bürgermeistern werden durch eine direkte Wahl besetzt.

Für die einzelnen Wahlen gelten unterschiedliche Rechtsvorschriften und Wahlbezirke.

Rechtsgrundlagen

Informationen

Informationen für Menschen mit Behinderungen

Blinde und sehbehinderte Menschen können sich zur Kennzeichnung ihres Stimmzettels einer Wahlschablone bedienen. Die Wahlschablone wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt und kann angefordert werden beim:

Bekanntmachungen

Zur Zeit gibt es keine aktuellen Meldungen im Bereich Wahlen.

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