Sorgeregister
Für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern wird ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Sorgeerklärungen sowie rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen zum Sorgerecht eingetragen.
Die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter kann Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen.
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