Erzieherischer Kinder- u. Jugendschutz
Durch die Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) sollen jungen Menschen Risiken und Gefährdungen bewusstgemacht werden. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begegnen im Laufe ihrer Entwicklung einer Vielzahl neuer Eindrücke und umweltbedingter Einflüsse, aber auch Risiken und Gefahren. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, einen angemessenen Umgang mit diesen zu erlernen und die Fähigkeiten erlangen, um mit riskanten Lebenssituationen eigenverantwortlich umzugehen beziehungsweise sich vor ihnen zu schützen.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll hierbei durch Angebote unterstützend wirken und kann zur Förderung der Lebenskompetenz der Kinder und Jugendliche beitragen. Ebenso werden Eltern, andere Erziehungsberechtigte, Bezugspersonen und Fachkräfte dabei unterstützt, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Das gilt auch für weitere Akteure aus Schulen, Institutionen, freien Trägern, Behörden, Gremien, Veranstaltern und der breiten Öffentlichkeit. Eine Förderung von Jugendschutzmaßnahmen ist möglich über die »Richtlinie des Jugendamtes zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Uckermark«.
Im Rahmen des Jugendschutzes können Eltern bzw. Sorgeberechtigte eine Einverständniserklärung zur Beschäftigung eines Kindes/Jugendlichen gemäß § 6 des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur Vorlage beim Landesamt für Arbeitsschutz beantragen. Vor Bewilligung durch das Jugendamt müssen die Unterschriften der Eltern/Erziehungsberechtigte(n), des Kinderarztes/Arztes und der Schule eingeholt worden sein.
Zusammenfassung der Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- Informations- und Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche, Eltern, Pädagogen, Gewerbetreibende
- Pädagogische Angebote in Form von themenbezogener und zielgruppenorientierter Projektarbeit
- Fortbildung von Multiplikatoren
- Sachverständigentätigkeit und Zusammenarbeit mit Fachgremien
- Öffentlichkeitsarbeit
Informationen für:
Kinder- und Jugendliche
Informationen für Kinder- und Jugendliche
- Kurze Übersicht gesetzlicher Jugendschutz
- Kurze Übersicht »Wann darf ich arbeiten?« nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und der Kinderarbeitsschutzverordnung
- Flyer Kinderarbeit - Was ist erlaubt?
- Broschüre Jugendarbeitsschutzgesetz und Kinderarbeitsschutzverordnung
- Taschengeldempfehlung
- Kinderrechte
- Multimedial-Aber sicher!
- Internetseiten für Kinder unter: https://www.seitenstark.de
- Medienportal mit verschiedenen Aktionsbereichen, Quizfragen und Internetführerschein unter: https://www.internet-abc.de
- Suchmaschine für jüngere Kinder unter: https://www.blinde-Kuh.de
- Infoportal mit vielen Tipps und Ideen rund um Smartphone, Tablets und Apps: https://www.handysektor.de
Eltern und Personenberechtigte
Informationen für Eltern und Personenberechtigte
Sozialarbeiter, Lehrer und Pädagogen
Informationen für Sozialarbeiter, Lehrer und Pädagoge
- Jugendschutzgesetz
- Fachliche Leitlinien des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
- Im Netz der Neuen Medien
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Kinderarbeitsschutzverordnung
- Allgemeine Informationen zum Jugendschutz
- Aktion Kinder- und Jugendschutz
- Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe
- Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Fragen des gesetzlichen und präventiven Jugendschutzes
- Recherche und Informationsportal zu Falschmeldungen im Netz
- Informationsportal für Medienkompetenz
- Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet