Förderung der Jugendverbände
Gemäß § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 74 SGB VIII ist die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens zu fördern.
Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse, die auf einer freiwilligen Mitgliedschaft beruhen, werden von jungen Menschen organisiert. Sie arbeiten eigenverantwortlich und formulieren selbst ihre Ziele.
Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet. Sie kann sich aber auch an junge Menschen richten, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.
Die Aktivitäten umfassen den Freizeit- und Bildungsbereich sowie die politische Interessenvertretung, wobei die Freizeitorientierung an Bedeutung zunimmt. Hierbei muss sich die Jugendverbandsarbeit auf sehr unterschiedliche Lebenslagen und jugendkulturelle Milieus einstellen.
Die »Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Uckermark« bildet die Grundlage für die finanzielle Unterstützung der Verbände. Die Förderung der Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften erfolgt über das Personalkostenprogramm des Landes Brandenburg.
Rechtsgrundlagen(n)
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Anträge / Formulare
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Weitere Formulare
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Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Eigenanteile der Antragsteller entsprechend der »Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Uckermark«