Kindertagespflege
- Ist ein Leistungsangebot des Landkreises Uckermark nach § 22 SGB VIII.
- Ist ein Kita-gleiches Angebot
- Trägt familienähnlichen Charakter
- Umfasst die Betreuung durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen
- Findet in einem sozialen Rahmen von höchstens 5 Kindern statt
Übersicht über die Standorte für Kindertagespflege
Der Landkreis Uckermark gewährleistet u.a.
- Beratungstätigkeit für die Eltern und Kinderpflegepersonen
- Abschluss des Kindertagespflegevertrages
- Fachliche Begleitung in der Arbeit mit dem Kind
Die Eltern
- Stellen bei Bedarf Anträge für den Rechtsanspruch und für die Aufnahme des Kindes in die Kindertagespflege
- Nutzen das Beratungsgespräch mit der Praxisberatung für Kindertagespflege
- Schließen einen Kindertagespflegevertrag ab
- Beteiligen sich an den Kosten
Die Kindertagespflegeperson
- Wertschätzt und achtet jedes Kind in seiner Individualität
- Gewährleistet eine emotionale, zeitliche und inhaltliche Kontinuität sowie Stabilität und Verlässlichkeit in der Betreuung des Kindes
- Versorgt und pflegt das Kind
- Unterstützt die Entwicklung in allen Entwicklungsbereichen
- Ist Erziehungspartnerin für die Eltern
- Bildet sich stets fort
- Pflegt eine fachliche Zusammenarbeit mit der Praxisberatung des Jugendamtes
- Arbeitet mit Kitas in der Nähe zusammen