Inhalt

Kindertagespflege

  • Ist ein Leistungsangebot des Landkreises Uckermark nach § 22 SGB VIII.
  • Ist ein Kita-gleiches Angebot
  • Trägt familienähnlichen Charakter
  • Umfasst die Betreuung durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen
  • Findet in einem sozialen Rahmen von höchstens 5 Kindern statt

Übersicht über die Standorte für Kindertagespflege

Der Landkreis Uckermark gewährleistet u.a.

  • Beratungstätigkeit für die Eltern und Kinderpflegepersonen
  • Abschluss des Kindertagespflegevertrages
  • Fachliche Begleitung in der Arbeit mit dem Kind

Die Eltern

  • Stellen bei Bedarf Anträge für den Rechtsanspruch und für die Aufnahme des Kindes in die Kindertagespflege
  • Nutzen das Beratungsgespräch mit der Praxisberatung für Kindertagespflege
  • Schließen einen Kindertagespflegevertrag ab
  • Beteiligen sich an den Kosten

Die Kindertagespflegeperson

  • Wertschätzt und achtet jedes Kind in seiner Individualität
  • Gewährleistet eine emotionale, zeitliche und inhaltliche Kontinuität sowie Stabilität und Verlässlichkeit in der Betreuung des Kindes
  • Versorgt und pflegt das Kind
  • Unterstützt die Entwicklung in allen Entwicklungsbereichen
  • Ist Erziehungspartnerin für die Eltern
  • Bildet sich stets fort
  • Pflegt eine fachliche Zusammenarbeit mit der Praxisberatung des Jugendamtes
  • Arbeitet mit Kitas in der Nähe zusammen