Federführendes Amt
Das Federführende Amt setzt die konkreten Ziele der jeweiligen Partnerschaft für Demokratie in Verwaltungshandeln um. Es ist zuständig für die Beantragung von Bundesmitteln, deren Weiterleitung und die ordnungsgemäße Verwendung und Abrechnung der Fördermittel.
Das federführende Amt ist das Jugendamt im Landkreis Uckermark.
Aufgaben
- rechtsverbindliche Antragstellung für die Partnerschaft für Demokratie auf Zuwendung von Bundesmitteln aus dem Programm
- rechtliche und inhaltliche Verantwortung der Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie, einschließlich der Organisation, Berufung einer Koordinierungs- und Fachstelle und, gemeinsam mit dieser, des Begleitbündnisses
- ordnungsgemäße Mittelverwendung
- Weiterleitung der zugewendeten Bundesmittel an Dritte (u. a. Auszahlung der Mittel für die Fonds und der daraus finanzierten Einzelmaßnahmen), einschließlich der rechtsverbindlichen Mittelanforderung bei der Regiestelle und der Bereitstellung von Informationen über die jeweiligen Einzelmaßnahmen
- administrativ-technische Beratung von Trägern von Projekten und Einzelmaßnahmen
- Abrechnung der Fördermittel gegenüber der Regiestelle und die damit zusammenhängende Erstprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Bundesmittel durch Letztempfänger*innen