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Fahrerlaubnis Ersterteilung/Umstellung

Es ist zweckmäßig, Ihr Anliegen vorher schon telefonisch vorzutragen, um am Tag der Bearbeitung alle erforderlichen Antragsunterlagen vorlegen zu können.

Erforderliche Unterlagen

Da es eine Vielzahl von Fahrerlaubnis-Angelegenheiten gibt, sind hier nur die beiden häufigsten genannt; dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Ersterteilung:

  • Personalausweis; Paßbild;
  • Sehtest (Klassen A, A1, B, BE, M, L und T) bzw. Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (Klassen C, C1, CE, C1E, D)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe nach § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Umstellung:

  • Personalausweis
  • Führerschein und sonstige Nachweise
  • Bei allen anderen Anliegen ist eine Nachfrage bei der Fahrerlaubnisbehörde anzuraten.

Bei allen anderen Anliegen ist eine Nachfrage bei der Fahrerlaubnisbehörde anzuraten.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen,etc.)

Gebühren werden nach der Gebührenordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Je nach Geschäftsvorfall können diese zwischen 5 EUR und 75 EUR betragen.

Fahrerlaubnisbehörde: Lichtbild für den Führerschein weiterhin auf Papier ausgedruckt nötig

Seit 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Ab diesem Datum dürfen Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden für die Beantragung von Identitätsdokumenten, wie zum Beispiel Aufenthaltstitel, nur noch digitale Lichtbilder entgegengenommen werden. Eine Ausnahme von den digitalen Lichtbildern ist der Führerschein – hier ist weiterhin ein Papierfoto erforderlich, da der Gesetzgeber hier bisher kein digitales Foto vorgesehen hat.

Für Ihren Führerschein benötigen Sie daher weiterhin einfach ein normales, gedrucktes biometrisches Passfoto. Die neue Regelung zur digitalen Fotoübermittlung ab 1. Mai 2025 gilt hier nicht. Wenn Sie bereits ein Foto mit Data-Matrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code) erhalten haben, kann dieses in der Fahrerlaubnisbehörde leider nicht verwendet werden. Bringen Sie bitte ein klassisches biometrisches Passfoto mit oder fügen Sie dieses Ihren Antragsunterlagen bei.