Archiv (Nutzung des Kreisarchivs)
Archivgut darf erst nach bestimmten Fristen benutzt werden. Die Benutzung ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.
Was sollten Sie beachten?
Archivgut darf erst nach bestimmten Fristen benutzt werden. Die Benutzung ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Benutzung von Archivmaterial für wissenschaftliche, heimatkundliche, familiengeschichtliche, publizistische und Bildungszwecke:
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je angefangener Tag 4,00 Euro
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für eine Woche 10,00 Euro
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für einen Monat 24,00 Euro
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für ein halbes Jahr 60,00 Euro
Heraussuchen von Archivmaterial (Zeugnisse, Bauakten u. ä.) oder Recherchen zur Erteilung einer schriftlichen Auskunft:
- je angefangene halbe Stunde 24,00 Euro
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Formulare
- DOCX-Datei: (34 kB)
Kreisarchiv
| Wochentag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Dienstag |
08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr |
| sonstige Werktage |
nach Terminvereinbarung |