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Archiv (Nutzung des Kreisarchivs)

Archivgut darf erst nach bestimmten Fristen benutzt werden. Die Benutzung ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.

Was sollten Sie beachten?

Archivgut darf erst nach bestimmten Fristen benutzt werden. Die Benutzung ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Benutzung von Archivmaterial für wissenschaftliche, heimatkundliche, familiengeschichtliche, publizistische und Bildungszwecke:

  • je angefangener Tag 4,00 Euro

  • für eine Woche 10,00 Euro

  • für einen Monat 24,00 Euro

  • für ein halbes Jahr 60,00 Euro

Heraussuchen von Archivmaterial (Zeugnisse, Bauakten u. ä.) oder Recherchen zur Erteilung einer schriftlichen Auskunft:

  • je angefangene halbe Stunde 24,00 Euro

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Formulare

Kreisarchiv

Wochentag
Öffnungszeiten
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
sonstige Werktage
nach Terminvereinbarung