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Verfahrenslotse

  • Verfahrenslotsen

    Unabhängige Beratung und Unterstützung für junge Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Angehörige


    Sie fühlen sich im „Verwaltungsdschungel“ der Eingliederungshilfe für Ihr Kind überfordert? Die Verfahrenslotsinnen des Jugendamts des Landkreises Uckermark unterstützen Sie gemäß § 10b SGB VIII – unabhängig, kostenfrei und bedarfsgerecht.

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    Die Verfahrenslotsinnen des Landkreises Uckermark Frau Mautschke und Frau Kirchner-Jahns (von links nach rechts)

    Unsere Leistungen im Überblick

    Ein Verfahrenslotse berät und begleitet:

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre mit (drohender) Behinderung sowie deren Eltern und sonstige Personensorge- und Erziehungsberechtigte zu allen Fragen rund um Behinderung, Rehabilitation und Teilhabe, insbesondere zur Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX.

    Schwerpunkte der Unterstützung:

    • Antragstellung – Hilfe bei Formularen und Unterlagen
    • Verfahrensbegleitung – Unterstützung während des gesamten Prozesses
    • Wahrnehmung von Rechten – Durchsetzung von Ansprüchen
    • Vernetzung – Vermittlung zu weiteren Hilfsangeboten

    Weitere Informationen über die Eingliederungshilfe finden Sie auf der Informationsplattform: KiJu Digital 

    Weitere Informationen zum Verfahrenslotsen finden Sie unter: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter - Verfahrenslotsen 

    Die Verfahrenslotsinnen des Landkreises Uckermark beraten Sie flexibel und nach Ihren Bedürfnissen:

    📞 Telefonisch
    💬 Persönlich (im Jugendamt oder bei Hausbesuchen)
    ✉ Schriftlich oder per E-Mail an verfahrenslotse@uckermark.de  
    📹 Per Videokonferenz

    Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir finden eine passende Lösung für Sie!

    Für wen?

    • Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit (vermuteter, drohender) Behinderung
      • Körperliche, geistige, seelische sowie Sinnesbeeinträchtigung und innere Erkrankungen, aber auch Lernbehinderungen
    • Mütter und Väter
    • Personensorge- und Erziehungsberechtigte
    • Pflegeeltern
    • gesetzliche Betreuer

    Wofür?

    • zur Orientierung im Hilfesystem
    • Beratung über Leistungen der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe
    • Beratung über mögliche Ansprüche
    • Beratung über Zuständigkeiten und Vermittlung an entsprechende Träger
    • anschließende Begleitung im Einzelfall beim gesamten Rehabilitationsverfahren