Datum: 28.04.2026
Änderung des Brandenburgischen Fischereigesetzes
Auf dieser Grundlage dürfen ab sofort auch Kinder unter 8 Jahren die Fischerei mit einer Friedfischangel ausüben. Voraussetzung dafür ist die Begleitung und verantwortliche Beaufsichtigung durch eine volljährige Person, die einen Fischereiabgabe-Nachweis und eine gültige Angelkarte für das Gewässer besitzt. Mehr