Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit vom 11.05.2026
Die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit vom 11.05.2026, die zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers in Geflügelbestände des Landkreises Uckermark erlassen worden ist, wird mit Wirkung vom 31.07.2026 aufgehoben.
Begründung:
Der Erlass des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 29. April 2026 mit der Anordnung von Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur frühzeitigen Erkennung in Bezug auf die Newcastle-Krankheit wurde durch den Erlass vom 26.06.2026 aufgehoben. In diesem neuen Erlass vom 26.06.2026 werden nur noch Maßnahmen für Geflügelhaltungen innerhalb der Sperrzonen aufgeführt. Damit ist die Anordnung von Maßnahmen für Geflügelhaltungen außerhalb von Sperrzonen nicht mehr notwendig.
Somit ist die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit vom 11.05.2026 aufzuheben.
Bekanntmachungshinweis:
Die Aufhebungsverfügung gilt am 31.07.2026 als bekanntgegeben (§ 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 4 VwVfG).
Die Aufhebungsverfügung ist veröffentlicht auf der Internetseite des Landkreises Uckermark unter Aufhebung Tierseuchenallgemeinverfügung wegen Newcastle-Krankheit. Sie kann zu den Sprechzeiten eingesehen werden in der
Kreisverwaltung Uckermark
Haus 9, Raum 202
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
In Vertretung
gez. Frank Bretsch
1. Beigeordneter