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Datum: 24.08.2026

Auslegung der Unterlagen zur Neufestsetzung des TWSG Blumberg

Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Blumberg des Zweckverbandes Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (ZOWA) ein Wasserschutzgebiet festzusetzen.
Das geplante Wasserschutzgebiet liegt vorrangig in der Gemarkung Blumberg sowie in geringem Umfang in den Gemarkungen Casekow und Luckow-Petershagen in der Gemeinde Casekow.

Von der Unterschutzstellung sind folgende Gemarkungen und Fluren teilweise betroffen:

Blumberg, Fluren 2 und 3
Casekow, Flur 3
Luckow-Petershagen, Flur 2

Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden

Quelle: Landkreis Uckermark