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Datum: 24.08.2026

Auslegung der Unterlagen zur Neufestsetzung des TWSG Tantow

Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Tantow des Zweckverbandes Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (ZOWA) ein Wasserschutzgebiet festzusetzen.
Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in der Gemarkung Tantow.

Von der Unterschutzstellung sind folgende Gemarkung und Fluren teilweise betroffen:

Tantow, Flur 2 und 3

Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden.

Anliegend finden Sie die den aktuellen Entwurf der Schutzgebietsverordnung.

Quelle: Landkreis Uckermark