Brandenburg führt Online-Sozialplattform ein
Brandenburg wird digitaler und bürgerfreundlicher: Unter Federführung des Sozialministeriums wird im Land Brandenburg ab sofort flächendeckend die bundesweit erfolgreich erprobte Online-Sozialplattform eingeführt. Diese ermöglicht es den Menschen im Land erstmals, wichtige Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt auf vollständig digitalem Wege zu beantragen.
Das Sozialamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark macht das Angebot für erste wichtige Leistungen unter https://sozialplattform.de/ ab dem morgigen 27. August für seine Bürgerinnen und Bürger verfügbar. Weitere elf Landkreise und kreisfreie Städte sowie das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) bereiten die Einführung vor. Sie werden begleitet von einem ressortübergreifenden Projektteam der Landesverwaltung unter der Projektleitung der DigitalAgentur Brandenburg (DABB), an dem neben dem Sozial- auch das Digitalministerium (MdJD) mit dem Zentralen IT-Dienstleister Brandenburgs (ZIT-BB) und das Infrastrukturministerium (MIL) beteiligt sind.
Vor der flächendeckenden Einführung wurde die Online-Sozialplattform im Landkreis Elbe-Elster mit zwei Antragsstrecken erfolgreich getestet. Darüber hinaus sind auch vier von sieben zugelassenen kommunalen Jobcentern bereits mit den Antragsstrecken zum Grundsicherungsgeld (vormals Bürgergeld) angebunden.
Die Sozialplattform erspart bei der Beantragung wichtiger Sozialleistungen künftig den Gang zur Behörde. Das Online-Angebot konzentriert sich zunächst auf die Leistungen in den wichtigsten Bereichen Arbeit, Grundsicherung und Wohnraumversorgung bzw. Wohnhilfen. Folgende Leistungen können (künftig) über die Plattform gefunden und beantragt werden:
- Grundsicherungsgeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL)
- Bedarf für Bildung und Teilhabe (BuT)
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Soziale Entschädigung (SGB XIV)
- Übernahme von Mietrückständen
- Wohnberechtigungsschein
- Aktivierung und berufliche Eingliederung
- Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Die Nutzung der Sozialplattform ist entweder mit der im Personalausweis freigeschalteten Online-Ausweisfunktion möglich oder niedrigschwellig per Registrierung eines BundID-Kontos lediglich mit Benutzername und Passwort. EU-Bürgerinnen oder EU-Bürger können sich über die digitale Identitätskarte oder EU-Identität ihres Landes ebenso sicher anmelden. Anträge werden direkt an die zuständige Stelle weitergeleitet. Die Plattform ist barrierereduziert gestaltet und mehrsprachig nutzbar. Auch Betreuende und Bevollmächtigte können Anträge stellvertretend einreichen.
Das Land Brandenburg stellt den Kommunen die Sozialplattform als landeseinheitliches digitales Angebot zur Verfügung und übernimmt die hierfür anfallenden Betriebs- und Weiterentwicklungskosten. Auch ein zusätzlicher Anbindungssupport wird bereitgestellt. Die Kommunen können dadurch eigene Digitalisierungskosten einsparen. Diese Finanzierung soll auch für die nächsten Jahre aufrechterhalten werden.
Die Sozialplattform wird darüber hinaus künftig zum zentralen digitalen Sozialportal des Bundes weiterentwickelt und damit zur bundesweiten One-Stop-Shop-Lösung für die Sozialverwaltung. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2026/sozialplattform.html
Hintergrund
Die Sozialplattform wurde im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen entwickelt und wird von diesem in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betrieben. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt die Entwicklung den anderen Bundesländern zur Verfügung. Gesetzliche Grundlage ist das Onlinezugangsgesetz (OZG), das Bund und Länder verpflichtet, Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Das sogenannte EfA-Prinzip („Einer für Alle“) soll dafür sorgen, Doppelentwicklungen zu vermeiden. Jedes Bundesland ist für die Entwicklung einer bestimmten Online-Anwendung zuständig, die von den anderen Ländern nachgenutzt werden kann. Brandenburg ist für das Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ zuständig und verantwortet im MASGZ das Programm „Aufenthalt Digital“ für Ausländerbehörden. Koordiniert wird dies durch die Föderale IT-Kooperation (FITKO), als gemeinsame Einrichtung von Bund und Ländern.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt