Brandenburgs Finanzämter planen neues Serviceangebot in Kommunen
Angesichts der veränderten Bedarfe der Steuerpflichtigen hinsichtlich Beratung und Antragsstellung stellen Brandenburgs Finanzämter ihren Service für die Steuerpflichtigen mehr und mehr um. Während die digitalen Angebote seit Jahren stetig an Bedeutung gewinnen und vor diesem Hintergrund umfassend ausgebaut werden, bereiten die Finanzämter aktuell auch ein neues Präsenzangebot vor.
Im Rahmen des Formats „Finanzamt vor Ort: Digitale Teilhabe und Alterseinkünfte“ wollen die Finanzämter in verschiedenen Kommunen im ganzen Land Brandenburg Veranstaltungen anbieten, die sich vor allem an Steuerpflichtige mit Alterseinkünften wie Renten und Pensionen richten. Ein wesentliches Ziel dieses Formates ist es, Bürgerinnen und Bürger vor Ort über die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation mit der Steuerverwaltung zu informieren. Finanzminister Daniel Keller betont: „Die Finanzämter sollen zukünftig im direkten Austausch vor Ort beraten, welche Vorteile die sichere elektronische Kommunikation bietet und welche Unterstützungsangebote bestehen. So wollen wir bestehende Hemmschwellen abbauen und die digitale Teilhabe konkret stärken.“
Brandenburgs Finanzminister verwies darauf, dass Auftaktveranstaltungen mit interessierten Kommunen noch in diesem Jahr als Videokonferenzen stattfinden sollen. Präsenzveranstaltungen für die Steuerpflichtigen vor Ort sind ab Januar 2027 vorgesehen. Geplant ist, dass jedes der 13 Finanzämter in Brandenburg mit den Kommunen in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich kooperiert, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Die konkrete Organisation wird derzeit mit den Kommunen abgestimmt.
Finanzminister Keller verwies mit dem Blick auf den tiefgreifenden Wandel des Nutzungsverhaltens der Steuerpflichtigen darauf, dass heute immer mehr steuerliche Anliegen elektronisch erledigt werden. „Rund 80 Prozent der Steuerpflichtigen geben ihre Einkommensteuererklärung inzwischen elektronisch ab. Viele Menschen erwarten heute, ihre Verwaltung unabhängig von Öffnungszeiten, ohne Anfahrtswege und sicher auf digitalem Weg erreichen zu können“, unterstrich Keller. Darauf stelle sich die Steuerverwaltung seit Jahren ein. Mit dem Online- Finanzamt ELSTER und dessen Schnittstellen zu den verschiedenen Steuersoftware- Produkten können nicht nur die Steuererklärungen digital eingereicht werden, sondern auch Schreiben, Mitteilungen und Belege an das Finanzamt übermittelt werden.
„Doch die Digitalisierung gelingt nicht allein dadurch, dass man digitale Angebote bereitstellt. Sie gelingt nur dann, wenn Menschen diese Angebote verstehen, ihnen vertrauen und sie im Alltag selbstständig nutzen können“, erläuterte Keller weiter. Gerade Bürgerinnen und Bürger, die Alterseinkünfte beziehen, würden die elektronischen Angebote der Steuerverwaltung bisher noch zurückhaltender nutzen. Häufig bestünden keine grundsätzlichen Vorbehalte, sondern Unsicherheiten im Umgang mit digitalen Verfahren. „Genau hier wollen wir ansetzen. An diesen Personenkreis soll sich das neue Beratungsformat richten“, so Keller.
Mit dem neuen Angebot können die Brandenburgerinnen und Brandenburger künftig erfahren, wie Steuerangelegenheiten digital erledigt werden können. Auf Basis des Angebotes soll geprüft werden, ob perspektivisch auch andere Serviceangebote unterbreitet werden können.
Die neuen Serviceangebote bieten auch eine Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürgern, welche die bisherigen Service- und Informationsstellen Finsterwalde, Fürstenwalde und Pritzwalk bzw. die Vor-Ort-Services in Neuruppin und Perleberg genutzt haben. Das damalige Ministerium der Finanzen und für Europa hatte Anfang des Jahres beschlossen, die Service- und Informationsstellen sowie den Vor-Ort-Services im Laufe des Jahres 2026 zu schließen.
Hintergrund:
Vorausgefüllte Steuererklärung
Im Onlineportal der Steuerverwaltung ELSTER oder mit einem anderen Softwareprodukt kann die Funktion der vorausgefüllten Steuererklärung genutzt werden. Hierbei werden die dem Finanzamt vorliegenden Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbezugsmitteilung automatisch an den richtigen Stellen übernommen. Mehr Informationen unter elster.de
Vereinfachte Steuererklärungen online
Für ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (einfachelsterplus.de) sowie Bezieherinnen und Bezieher von Alterseinkünften (einfach.elster.de) bietet die Steuerverwaltung zudem vereinfachte elektronische Steuererklärungen an. Hierbei werden Steuerpflichtige durch eine nutzerfreundliche Gestaltung durch die Steuererklärung geführt.
Im Onlineportal der Steuerverwaltung ELSTER oder mit einem anderen Softwareprodukt kann die Funktion der vorausgefüllten Steuererklärung genutzt werden. Hierbei werden die dem Finanzamt vorliegenden Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbezugsmitteilung automatisch an den richtigen Stellen übernommen. Mehr Informationen unter elster.de
Quelle: Ministerium der Finanzen