Geschwindigkeits- und Tonnagebegrenzung auf der L 100 bei Henkinshain
Zum Schutz der Verkehrsteilnehmenden gilt auf der Landesstraße L 100 im Bereich des Ortes Henkinshain des Templiner Ortsteils Petznick (Uckermark) ab sofort und bis voraussichtlich September 2026 eine Tonnagebeschränkung bis 3,5 Tonnen.
Im betreffenden Streckenabschnitt ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 Kilometer pro Stunde begrenzt; zudem wurde die Straße auf eine Fahrspur reduziert. Der Verkehr wird in beiden Fahrtrichtungen durch eine Ampel geregelt.
Der Landesbetrieb Straßenwesen ergreift diese Sicherheitsvorkehrung, da ein Böschungsschaden in dem Straßenabschnitt zu erheblichen Absenkungen der Fahrbahn führt. Aktuelle Messergebnisse zeigen, dass die Verformungen des Straßendamms weiter zunehmen und machen diese Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Um den verkehrssicheren Zustand der Straße umgehend wiederherzustellen, befindet sich eine Baumaßnahme in der Vorbereitung.
Instandsetzung des Straßendamms ab September 2026 geplant
Das Vergabeverfahren für die Baumaßnahme läuft bereits. Unter der Voraussetzung der erfolgreichen Auftragsvergabe ist die Baudurchführung voraussichtlich von September bis Ende des Jahres 2026 vorgesehen. Geplant ist, den Damm im betroffenen Abschnitt abzutragen und anschließend wieder neu herzustellen. Weitere Informationen zur Baumaßnahme gibt der Landesbetrieb Straßenwesen rechtzeitig bekannt.
Umfahrung führt über L 23 und B 109
Die Umleitung führt von der L 100 in Milmersdorf über die L 23 nach Ahrensdorf und weiter zur Bundesstraße B 109. Von dort geht es nördlich über Kreuzkrug und Petznick zurück zur L 100. Gleiches gilt für die umgekehrte Richtung.
Quelle: LS Brandenburg