Interessenbekundungsverfahren: Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII
Das Jugendamt des Landkreises Uckermark führt ein Interessenbekundungsverfahren zur künftigen Durchführung von Erziehungsberatungsleistungen gemäß § 28 SGB VIII durch.
Hintergrund und Zielsetzung
Die Erziehungsberatung ist ein zentrales Angebot der Hilfen zur Erziehung und dient der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in belastenden Lebenssituationen. Im Rahmen seiner Gesamtverantwortung nach § 79 SGB VIII strebt das Jugendamt eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung im Landkreis an.
Teilnahme am Verfahren
Träger und Einrichtungen, die an der Erbringung von Erziehungsberatungsleistungen interessiert sind, werden aufgefordert, ein fachliches Konzept gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung einzureichen.
Wichtige Hinweise
- Die Fristen und Anforderungen zur Einreichung von Konzepten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Rückfragen sind ausschließlich über die folgende Emailadresse zulässig: efb@uckermark.de
Das Jugendamt dankt für Ihr Interesse und Ihre Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Landkreis Uckermark.
Gez. Stefan Krüger
Jugendamtsleiter
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Quelle: Landkreis Uckermark / Jugendamt Uckermark