Leiterin der ZABH zum Antrittsbesuch in der Uckermark
Seit dem 1. Mai 2026 leitet Désirée Schrade die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH). In der vergangenen Woche kam sie zum Antrittsbesuch in die Uckermark und sprach mit Landrätin Karina Dörk, Vizelandrat Frank Bretsch und dem stellvertretenden Ordnungsamtsleiter Robert Richter unter anderem über die aktuelle Situation und Möglichkeiten einer noch effektiveren und besseren Zusammenarbeit beider Behörden.
Geltende Rechtslage und Praxis ist, dass für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer die Zuständigkeit eindeutig geregelt ist: Sowohl für Abschiebungen als auch für die Organisation freiwilliger Ausreisen ist die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) zuständig.
Seit dem 12.08.2026 ist auf Grundlage einer Allgemeinen Weisung die Meldepflicht der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf die kommunalen Ausländerbehörden – in der Uckermark also Landkreis Uckermark und Stadt Schwedt/Oder – übertragen worden.
Der Allgemeinen Weisung ist zu entnehmen, dass im Land Brandenburg oberstes Ziel ist, die Rückführung ausländischer strafrechtlich in Erscheinung getretener Personen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung nachhaltig gefährden, zu forcieren ist und diese Personen zügig in ihre Herkunftsländer bzw. aufnahmebereite Drittstaaten zurückzuführen sind. Dafür wurde unter Leitung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt eine Task Force „Abschiebung Straftäter“ gebildet.
Den daraus resultierenden Pflichten, also der Meldepflicht vollziehbar ausreisepflichtiger Personen an die ZABH, kommt der Landkreis Uckermark in vollem Umfang nach.
Landrätin Karina Dörk hatte in der Vergangenheit mehrfach an die zuständigen Minister appelliert, sogenannte Störer und Straftäter abzuschieben. Dazu gibt es u.a. einen regelmäßigen Austausch mit verschiedenen Behörden und Gremien (z.B. Polizei, Landeskriminalamt, Bürgermeister und Amtsdirektoren).
Auch den Antrittsbesuch der neuen ZABH-Leiterin Désirée Schrade nutzte die Landrätin, um konkrete Fälle anzusprechen und um Unterstützung zu bitten.
Soweit es keine Abschiebehindernisse gibt, sind diese Bemühungen erfolgreich. Abschiebungen scheitern aber leider in Fällen, wenn z.B. die aufnehmenden Staaten ihre eigenen Staatsbürger nicht zurücknehmen, keine Reisedokumente ausgestellt werden oder Drittstaaten die Personen trotz einer Aufenthaltserlaubnis nicht zurücknehmen.
Darüber hinaus stieg zuletzt auch die Anzahl der Staaten, für die der Bund, das Land oder Gerichte einen Abschiebestopp verfügt haben. Die Beseitigung all dieser Hindernisse liegt nicht in Zuständigkeit der Landkreise. Eine Änderung dieser Situation bedarf Gesetzesänderungen, für die jedoch die Parlamente auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zuständig sind.
Einig waren sich beide Behördenleiterinnen darin, auch künftig alle rechtlichen, politischen und organisatorischen Möglichkeiten zu nutzen, die in der jeweiligen Zuständigkeit liegen, um geltendes Recht umzusetzen.
Dazu gehören sowohl die Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden zur Durchsetzung von Abschiebemaßnahmen als auch die Nutzung der gesetzlich vorhandenen Möglichkeiten, Ausländern, die sich hier integrieren und arbeiten wollen und auf die wir in verschiedenen Wirtschaftsbereichen dringend angewiesen sind, eine Bleibeperspektive zu eröffnen.
Quelle: Landkreis Uckermark