Neue starke Partner für LISA - Der Digitale Bürgerservice bietet ab September noch mehr Service
Mit zwei neuen starken Partnern startet der Digitale Bürgerservice LISA in die zweite Jahreshälfte 2026. Mit der Verbraucherzentrale Brandenburg und der Nachbarschaftshilfe Brandenburg erweitert LISA ihr Spektrum auf acht Partner und bietet damit noch mehr Service und Beratungen für Bürgerinnen und Bürger.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg – das sind rund 60 Mitarbeitende in ganz Brandenburg. Sie beraten, geben Verbrauchertipps, mahnen Unternehmen ab und vieles mehr. Im Rahmen des vom Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg geförderten Projekts „Verbraucherschutz in Kommunen leben“ erprobt die Verbraucherzentrale die wohnortnahe Verbraucherberatung über die LISA-Standorte und ergänzt ihr bestehendes Angebot. Jeden Donnerstag bietet sie Beratungen an den LISA-Standorten zu Verbraucherrecht an. Dazu zählen Verträge und Reklamationen, Internet, Rundfunk und Telefon sowie Energierecht. Perspektivisch könnten die Beratungen auch auf Geld und Versicherung sowie deutsch-polnische Verbraucherfragen erweitert werden.
Um eine dieser Beratungen in Anspruch nehmen zu können, muss vorab ein Termin mit der Verbraucherzentrale verabredet sein. Möglich ist das telefonisch oder online über www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung. Anschließend kann einer der vereinbarten wohnortnahen LISA-Cubes dafür aufgesucht werden und die persönliche Videoberatung erfolgen, ganz ohne eigene IT-Geräte oder Vorkenntnisse. Unterlagen können auch mitgebracht und über eine Kamera vorgezeigt werden. An den festen LISA-Standorten können ab dem 17. September 2026 jeden Donnerstag Beratungstermine vereinbart werden.
Ähnlich unkompliziert funktioniert es bei der Anlauf- und Beratungsstelle pflegebezogene Nachbarschaftshilfe Brandenburg. Um Menschen mit Pflegebedarf ein möglichst langes Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen, benötigen sie neben der Pflege oft auch Unterstützung im Alltag – etwa beim Einkaufen, bei der Hausarbeit oder beim Spaziergang. Ab sofort können pflegebedürftige Menschen ihren Helferinnen und Helfern, die sich dafür vorab registrieren lassen müssen, eine kleine Aufwandsentschädigung zahlen und diese Leistung bei ihrer Pflegekasse abrechnen. Die Pflegeversicherung stellt für alle häuslich versorgten pflegebedürftigen Personen einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich bis zu 131 Euro zur Verfügung. Beispiele für Nachbarschaftshilfe sind u. a. gemeinsame Ausflüge, Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen sowie Begleitung zu Arztterminen und zum Amt oder das Erledigen von Einkäufen.
Auch hier kommt der Digitale Bürgerservice LISA wieder ins Spiel. Neben der allgemeinen Beratung zum Angebot Nachbarschaftshilfe können sich dort auch ehrenamtliche Helfer und Hilfesuchende melden, um anschließend direkt vermittelt zu werden. Zudem kann sich über die LISA auch zu den vorab notwendigen Schulungen sowie geeigneter Schulungsanbieter informiert werden.