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Datum: 25.08.2026

Online-Informationsveranstaltung zur neuen Agroforst-Förderung am 28. August

Das Landwirtschaftsministerium fördert sogenannte Agroforstsysteme. Dabei werden Acker- oder Dauergrünlandflächen mit Baumreihen und Streifen aus Sträuchern kombiniert. Solche Agroforstsysteme verbessern Boden- und Umweltschutz, erhöhen die Artenvielfalt und sparen Wasser. Die neue Förderrichtlinie wurde im August veröffentlicht. An diesem Freitag, dem 28. August, bietet das Ministerium interessierten Landwirtinnen und Landwirten eine Online-Informationsveranstaltung zur neuen Agroforst-Förderung an, mit Hinweisen zum Antragsverfahren, Einführung zum Thema Agroforst sowie Tipps zur Etablierung und Pflege von Agroforstsystemen.

Das Interesse ist groß, es gibt bereits über 70 Anmeldungen zu diesem Online-Termin.

Anmeldung zur Online-Veranstaltung: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/terminansicht/~28-08-2026-online-infoveranstaltung-agroforst-richtlinie 

Mit der neuen Richtlinie fördert das Landwirtschaftsministerium die Einrichtung von Agroforstsystemen in Brandenburg mit bis zu 100.000 Euro. Anträge sind ab sofort und bis zum 31. Dezember 2028 möglich. Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und deren Betriebsstätte in Brandenburg liegt.

Die Förderung beträgt zwischen 1.566 Euro bis 5.271 Euro je Hektar. Werden mindestens fünf verschiedene Gehölzarten und davon mindestens zwei je Streifen gepflanzt, kommt noch ein Bonus von 1.820 Euro je Hektar dazu. Die Mindestförderung liegt bei 2.500 Euro je Antrag. Die Förderung ist auf maximal 100.000 Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt und kann höchstens einmal innerhalb von fünf Jahren ausgeschöpft werden.

Als Agroforstwirtschaft werden Landnutzungssysteme bezeichnet, bei denen Gehölze (Bäume oder Sträucher) in Form von Streifen auf Acker- oder Dauergrünland angelegt werden. Das Land Brandenburg fördert dabei gezielt Systeme, die vorrangig der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion dienen.

Quelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz