Baumschutz / Naturdenkmale
Der Erhalt, die Neupflanzung und der Schutz von Gehölzen (Alleen, Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume, Hecken, Sträucher) ist ein wesentliches Ziel des Naturschutzes und wird u.a. in Kapitel 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geregelt.