Vorbescheid
Mit einem Vorbescheid können einzelne Fragen zu geplanten Bauvorhaben vor dem Beginn eines Baugenehmigungsverfahrens bei der unteren Bauaufsichtsbehörde geklärt werden.
Eine Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) kann sinnvoll sein, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Der Vorbescheid ist mit den entsprechenden Bauvorlagen gemäß der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung zu erstellen. Dem Antrag sind folgende Bauvorlagen beizufügen:
- Antragsformular (Anlage 1) einschl. der Fragestellung unter Punkt 6
- aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte
- Lageplan
- die zur Beurteilung der gestellten Einzelfrage(n) des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen; die erforderlichen Zeichnungen oder Pläne müssen den Anforderungen an Bauvorlagen entsprechen
Richtet sich die Einzelfrage auf eine in die Baugenehmigung eingeschlossene Entscheidung (Denkmalschutz, Naturschutz, oder andere), sind die für die Beurteilung in der Anlage zur Bauvorlagenverordnung aufgeführten besonderen Bauvorlagen beizufügen.
Siehe hierzu auch das Infoblatt “Hinweise zum Antrag auf Vorbescheid“
Der Antrag auf Vorbescheid ist in elektronischer Form über das Virtuelle Bauamt des Landes Brandenburg (VBA) in Textform einzureichen, https://vba.brandenburg.de/
Unterschriften sind bei der Einreichung über das VBA nicht erforderlich.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Beantwortung einzelner Fragen zum Bauordnungsrecht 200,00 – 3.000,00 €
- Beantwortung der Frage zur planungsrechtlichen Zulässigkeit 400,00 – 15.000,00 €.
Formulare
Bauantragsformular (Vorbescheid)
- PDF-Datei: (313 kB)