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Altautos - nicht mehr fahrbereit und nun?

Unter Altautos versteht der Gesetzgeber solche Fahrzeuge, die nicht mehr fahrbereit sind und auch nicht mehr in diesen Zustand versetzt werden können. Damit keine weiteren Kosten für Haftpflichtversicherung und Kfz-Steuern anfallen, ist es zunächst bei der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle stillzulegen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung ist bei Abgabe an einen zugelassenen Demontagebetrieb gesichert (sh. Fachbetrieberegister). Sie können Ihr Altauto auch an Hersteller bzw. Vertreiber zurückgeben, die zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet sind.
Altautos enthalten i.d.R. gefährliche Betriebsstoffe wie Altöl, Brems- und Kühlflüssigkeiten, die bei Austritt unsere Umwelt schädigen. Bitte stellen Sie Ihr Altauto deshalb nicht irgendwo ab um es sich selbst zu überlassen.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten/Preise bei Abnahme in einem Demontagebetrieb sind jeweils zu erfragen.

Erforderliche Unterlagen

Bei Abgabe Ihres Altautos sollten Sie Ihre als ungültig gekennzeichneten Fahrzeugpapiere dabeihaben. Sie erhalten vom Abnehmer eine Bestätigung über die Abnahme.