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Elektro(alt)geräte

Die mit Handzetteln oft kurzfristig angekündigten Sammlungen von Elektrogeräten sind illegal. Bitte stellen Sie Ihre Elektrogeräte nicht an die Straße! Sie können diese stattdessen bei den von der UDG eingerichteten Sammelstellen unentgeltlich abgeben.

Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von 400 m² sind zudem verpflichtet, beim Verkauf eines neuen Elektrogerätes ein Altgerät der gleichen Geräteart zurückzunehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten, (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Abnahme bei der UDG ist in haushaltsüblichen Mengen kostenlos. Bei ordnungswidriger illegaler Entsorgung von Elektroaltgeräten kann ein Bußgeld nach § 69 Abs. 1 KrWG in Höhe von bis zu 100.000,- € erhoben werden (sh. § 69 Abs. 3 KrWG).