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Umwandlung / Umbruch von Dauergrünland

Seit dem 01.01.2015 ist die Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland genehmigungspflichtig. Seit der Einführung der sogen. Pflugregelung 2018 ist auch das Pflügen von Dauergrünland zur Grünlanderneuerung genehmigungspflichtig.

Die Anträge auf Genehmigung sind schriftlich beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung unter der nachfolgend aufgeführten Adresse einzureichen:

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Referat L2 - Ackerbau, Grünland

Gutshof 7
14641 Paulinenaue

Erläuterungen zum Antragsverfahren und ggf. weiteren einzureichenden Unterlagen finden Sie hier in den Hinweisen zum Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland.