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Naturschutzbeirat

Zur Vertretung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege sowie zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung der Unteren Naturschutzbehörden werden in den Landkreisen und kreisfreien Städten Naturschutzbeiräte gebildet (§ 35 BbgNatSchAG).

In die Beiräte sind im Naturschutz und in der Landschaftspflege besonders fachkundige und erfahrene Bürger zu berufen. Die Berufung erfolgt für die Dauer von fünf Jahren. Im Beirat des Landkreises Uckermark sind sowohl Naturschützer verschiedener Disziplinen als auch Landnutzer vertreten.

Anmeldung Naturschutzbeirat

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