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Datum: 26.05.2026

Nachweis von Trichinellen beim Schwarzwild

Bei einem erlegten Wildschwein aus der Region Geesow/Gartz wurden im Mai 2026 bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung Trichinellen nachgewiesen. Die anschließende Untersuchung durch das nationale Referenzlabor (Bundesinstitut für Risikobewertung) bestätigte den Befund. Festgestellt wurde die Trichinenart „Trichinella spiralis“.

Das betroffene Stück Schwarzwild wurde vom Veterinäramt als „genussuntauglich“ (nicht verzehrfähig) beurteilt und unschädlich beseitigt.

Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die in der Muskulatur u. a. von Wildschweinen, Dachsen und Waschbären aller Altersklassen und Gewichte vorkommen können. Sie sind mit bloßem Auge nicht zu erkennen, sondern ausschließlich im Zuge spezieller Untersuchungen.

Der Mensch kann sich durch den Verzehr trichinösen Fleisches oder daraus hergestellter Produkte infizieren.

Die Parasiten werden nicht durch Räuchern, Pökeln oder Trocknen abgetötet. Damit ist vor allem der Verzehr von Mett, Rohwürsten oder Schinken für den Menschen besonders gefährlich. Zudem überdauern die Parasiten große Temperaturschwankungen, sodass auch Einfrieren und Erhitzen keinen zuverlässigen Schutz bieten.

Die Infektion kann beim Menschen zu milden bis schweren Krankheitssymptomen führen, in seltenen Fällen auch zum Tod.

Der aktuelle Trichinellennachweis zeigt, wie wichtig es ist, Fleisch von Wildschweinen, Dachsen und Waschbären vor dem Verzehr amtlich untersuchen zu lassen.

In diesem Zusammenhang weist der Amtstierarzt noch einmal darauf hin, dass Fleisch von erlegtem Wildschwein, Dachs oder Waschbär, welches zum Verzehr vorgesehenen ist, zuvor untersucht werden muss. Hierbei ist Probenmaterial in ausreichender Menge und Qualität erforderlich.

Die Probenentnahme bei Schwarzwild und Dachs darf nur durch berechtigte Personen, z. B. amtlich beauftragte Jagdausübungsberechtigte, erfolgen; bei Waschbären ausschließlich durch amtliche Tierärzte.

Bis zum Abschluss der Untersuchungen müssen die Jagdausübungsberechtigten telefonisch erreichbar sein.

Henry Strathmann
Amtstierarzt

Quelle: Landkreis Uckermark