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Datum: 03.06.2026

Brandenburg stellt Weichen für einheitliche Ausbildung in der Pflegefachassistenz

Es ist ein Meilenstein für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung im Land: Brandenburg schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für die vom Bund beschlossene bundesweit einheitliche, generalistische Pflegefachassistenzausbildung.

Das Kabinett hat eine entsprechende, von Sozialminister René Wilke eingebrachte Änderung des Brandenburgischen Pflegeberufeumsetzungsgesetzes beschlossen. Die Novelle bildet die Basis für die notwendige Anpassung der Rechtsverordnungen auf Landesebene, um die bislang getrennten Ausbildungen in der Altenpflegehilfe sowie der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe in einer einheitlichen Ausbildung, der Pflegefachassistenz, zusammenzufassen. Ziel ist ein Start der neuen Ausbildung an Brandenburgs Pflegeschulen im Oktober 2027.

Die neue generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistentin, zum Pflegefachassistenten oder zur Pflegefachassistenzperson dauert 18 Monate und qualifiziert die Auszubildenden nach ihrem Abschluss dazu, vermehrt Aufgaben durchführen zu können, die heute noch von Pflegefachpersonen durchgeführt werden und diese so zu entlasten. Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist grundsätzlich der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss, alternativ ist bei positiver Prognose der Pflegeschule auch ein Zugang ohne Schulabschluss möglich.

So bietet die neue Ausbildung umfangreiche Verkürzungsmöglichkeiten, etwa für Interessierte, die bereits über Berufserfahrung verfügen. Auf Wunsch ist nach erfolgreichem Abschluss auch in verkürzter Zeit eine Weiterqualifizierung zur Pflegefachkraft möglich. Umgekehrt kann auch eine nicht abgeschlossene Pflegefachkraftausbildung auf eine alternative Pflegefachassistenzausbildung angerechnet werden.

In Brandenburg gibt es aktuell insgesamt 31 Pflegeschulen mit einer Kapazität von rund 5.700 Plätzen, von denen etwa 5.000 besetzt sind. Knapp 4.000 davon sind Pflegefachkräfte (Stand 31.12.2024).

Hintergrund

Seit Anfang 2020 gibt es bereits die generalistische Pflegefachkraftausbildung. Durch die Reform des Pflegeberufegesetzes auf Bundesebene wurden die drei bis dahin getrennten Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer Berufsausbildung zusammengeführt. Der neue Abschluss mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann oder Pflegefachperson befähigt zum Einsatz in allen Versorgungsbereichen der Pflege. Diese Ausbildung dauert drei Jahre. Der Abschluss ist europaweit anerkannt.

Um den Durchstieg zur Pflegefachkraftausbildung zu ermöglichen und den Bedarfen in der Praxis Rechnung zu tragen, ist es notwendig, auch die bisher landesrechtlich geregelte Helferausbildung anzupassen. In Brandenburg betrifft dies die einjährigen Ausbildungen in der Altenpflegehilfe sowie in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe.

Quelle: Ministerium fÃŒr Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt