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Datum: 08.07.2026

Brandenburg verlängert vereinfachtes Anzeigeverfahren für Saufänge in ASP-Sperrzonen bis 2029

Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) werden in Brandenburg in den gefährdeten Gebieten sogenannte Saufänge eingesetzt. Saufänge sind eine bewährte Maßnahme der Seuchenbekämpfung. Ein Saufang ist ein großes, umzäuntes Gatter, das für die tierschutzgerechte und stressarme Fangjagd von Schwarzwild verwendet wird. Ausschließlich der Saufang ermöglicht es, ganze Rotten auf einmal zu entnehmen, ohne die Tiere zu beunruhigen.

Nach dem ASP-Ausbruch im September 2020 hat die oberste Jagdbehörde in Brandenburg den Betrieb von Saufängen erleichtert – das Verbot, Saufänge ohne Genehmigung der zuständigen Behörde zu betreiben, wurde aufgehoben, und ein unbürokratisches einfaches Anzeigeverfahren eingeführt. Diese vereinfachte Regelung wird nun um weitere drei Jahre bis zum 31. März 2029 verlängert. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde heute im Amtsblatt für Brandenburg (Nummer 26) veröffentlicht. Damit gilt weiterhin: Saufänge dürfen in von ASP-Sperrzonen betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten ohne vorangegangene Beantragung und Genehmigung betrieben werden. Der Einsatz muss lediglich bei der obersten Jagdbehörde schriftlich angezeigt werden.

Der Leiter des Landeskrisenstabs zur Bekämpfung der ASP, Staatssekretär Dr. Stephan Nickisch: „In Brandenburg ist es gelungen, die ASP einzudämmen. Die Gefahr einer erneuten Einschleppung aus infizierten Gebieten ist aber weiterhin hoch. Der Einsatz der Jägerschaft in den vergangenen Jahren hat deutlich gemacht, dass die konsequente Regulierung der Schwarzwildbestände einen effektiven Beitrag zur Gesunderhaltung der Wildtiere leisten kann. Diesen Weg setzen wir fort.“

Unter diesen besonderen Herausforderungen hat sich der Fang von Wildschweinen als eine störungsarme sowie sehr effektive und effiziente Methode zur Regulierung der Bestände erwiesen. Um den Jägerinnen und Jägern in den betroffenen Regionen alle Möglichkeiten zu geben, die Bestände auf niedrigem Niveau zu halten, ist der Betrieb von Schwarzwildfängen weiterhin lediglich bei der obersten Jagdbehörde anzuzeigen. Dies betrifft aktuell die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße und Uckermark sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt/Oder, weil dort ASP-Sperrzonen eingerichtet sind. Bereits angezeigte Saufänge in diesen Landkreisen behalten ihre Gültigkeit, eine erneute Anzeige ist nicht erforderlich.

Die Allgemeinverfügung lässt den Fang von Schwarzwild mit den im Praxisleitfaden des Umweltministeriums gelisteten Fangsystemen zu. Die Auflagen der Allgemeinverfügung zum praktischen Betrieb und zur Erlegung des gefangenen Schwarzwildes sind von den Betreiberinnen und Betreibern von Schwarzwildfängen zwingend einzuhalten. Die Betreiber haben ihre Sachkunde in der Fangjagd mit Saufängen durch Teilnahme an einer Schulung im Land Brandenburg bzw. im Geltungsbereich des BJagdG nachzuweisen. Der Landesbetrieb Forst Brandenburg führt in Brandenburg Sachkundeschulungen durch und stellt entsprechende Nachweise aus. Hauptverantwortliche Betreiber, deren Saufänge der obersten Jagdbehörde bereits auf Grundlage vorheriger Allgemeinverfügungen angezeigt wurden, sind vom Nachweis der Sachkunde ausgenommen.

Weitere Informationen, die Allgemeinverfügung und das Anzeigeformular sind abrufbar auf der Internetseite des MLEUV unter: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/umwelt/jagd/afrikanische-schweinepest/# 

Quelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz