Afrikanische Schweinepest beim Wildschwein im Landkreis Uckermark amtlich festgestellt
Im Landkreis Uckermark ist nach über einem Jahr wieder bei Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat zwei amtliche Verdachtsfälle bestätigt. Die Fundorte befinden sich beide innerhalb der bereits bestehenden Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) des Landkreises Uckermark in unmittelbarer Nähe zur deutsch-polnische Grenze südlich von Schwedt/Oder bei Stützkow / Neu Galow, also innerhalb des ASP-Schutzkorridors. Der letzte amtlich bestätigte Fall im Land Brandenburg wurde in der Uckermark am 14. Mai 2025 bestätigt.
Der Leiter des Landeskrisenstabs zur Bekämpfung der ASP, Staatssekretär Dr. Stephan Nickisch: „Unsere ASP-Schutzmaßnahmen wirken. Die Funde befinden sich beide innerhalb des vollständig eingezäunten Schutzkorridors. Aufgrund der Nähe der Fundorte zu den infizierten Gebieten in Polen an der deutsch-polnischen Grenze gehen wir derzeit von einem Eintrag durch migrierende Wildschweine aus infizierten Gebieten in Polen aus. Die epidemiologischen Ermittlungen laufen. Uns war und ist immer bewusst: Mit einem erneuten Eintrag muss jederzeit gerechnet werden. Der Seuchendruck ist unverändert groß. Die in den von der ASP betroffenen Landkreisen angewandten Bekämpfungsmaßnahmen haben sich bewährt und werden auch weiterhin konsequent angewendet. Entscheidend ist aber: ASP-Schutzzäune dürfen nicht beschädigt werden und ihre Tore müssen geschlossen bleiben.“
Der Landkreis Uckermark hat alle notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen unverzüglich intensiviert. Der Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes ist zur Unterstützung vor Ort. Um das genaue Ausmaß des aktuellen Geschehens zu bestimmen, erfolgt zunächst eine verstärkte, großflächige Fallwildsuche unter Einsatz von Kadaversuchhunden und Drohnentechnik rund um die Funde. Zudem wird die verstärkte Bejagung und tierseuchenrechtliche Entnahme von Schwarzwild angeordnet. Schweinehalter in der betroffenen Region sind aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben weiter zu verstärken.
Hintergrund
Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Viruserkrankung, die gehaltene Schweine und Wildschweine befällt und schwerwiegende Auswirkungen auf die betroffene Tierpopulation sowie die Rentabilität der Landwirtschaft haben kann, was zu Störungen bei Verbringungen von Sendungen dieser Tiere und daraus gewonnenen Erzeugnissen innerhalb Deutschlands bzw. der Europäischen Union sowie bei Ausfuhren in Drittländer führen kann.
Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.
Der erste ASP-Ausbruch beim Schwarzwild in Deutschland wurde bei einem Wildschwein-Kadaver in Brandenburg am 10. September 2020 amtlich festgestellt.
Mehr Informationen zur ASP: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/
Quelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz