Weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest im Landkreis Uckermark
Im Rahmen der routinemäßigen Fallwildsuche wurde am 30.06.2026 im Nationalpark Unteres Odertal, Polder AB, ein Kadaver gefunden. Im Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Labor wurde jetzt bestätigt, dass dieses sowie ein weiteres aufgefundenes Wildschwein mit dem ASP-Virus infiziert waren.
Beide Fundorte befinden sich im ASP-Schutzkorridor, im ersten Fall ca. 300 Meter von der Oder entfernt und im zweiten Fall außerhalb der Polderflächen.
Alle notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen wurden intensiviert. Die Fallwildsuche wurde im Umkreis der Fundorte großflächig verstärkt. Kadaversuchhunde und Drohnen sind im Einsatz. Die Jagdausübungsberechtigten wurden informiert und eine verstärkte Bejagung von Schwarzwild wird angeordnet.
Aufgrund der Auffindesituation rechnet Amtstierarzt Henry Strathmann mit weiteren infizierten Tieren. Auch außerhalb des Schutzkorridors werden epidemiologische amtstierärztliche Untersuchungen durchgeführt, um einen Eintrag in Gebiete, die aktuell als ASP-freie gelten, zeitnah ausschließen zu können. Hier wird es ebenfalls zu einem Einsatz von Drohnentechnik sowie Hundeführern kommen.
Die Situation wird täglich neu analysiert und bewertet.
„Seit mehr als einem Jahr wurde die ASP in unserem Landkreis nicht mehr nachgewiesen. Dennoch mussten wir immer mit neuen Seucheneinträgen rechnen. Dass sich die Funde innerhalb der Schutzkorridor befinden, zeigt, dass sich unsere Schutzmaßnahmen bewähren. Vor dem Hintergrund des aktuellen Seuchengeschehens appelliere ich an die Bürgerinnen und Bürger, die ASP-Schutzzäune geschlossen zu halten und nicht zu zerstören. Beschädigungen an den Zaunanlagen und Fallwild (Schwarzwild) sollten unverzüglich dem Veterinäramt unter der Rufnummer 03984 70-4039 oder E-Mail ata@uckermark.de gemeldet werden“, so der Amtstierarzt.
Vor dem Hintergrund des aktuellen Seuchengeschehens wird eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, in der alle erforderlichen Bekämpfungs- und Vorsichtsmaßnahmen enthalten sind. Dazu gehören u.a. Nutzungseinschränkungen für bestimmte Flächen.
Schweinhalter im Umfeld der Fundorte sind aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben zu verstärken und zwingend einzuhalten.
Quelle: Landkreis Uckermark