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Datum: 04.08.2026

ASP: Neue Funde erfordern weitere Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung des Landreises Uckermark

Am 30. Juli wurde bei einem weiteren tot aufgefundenen Wildschwein das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) amtlich festgestellt. Zeitgleich wurde bei fünf tot aufgefundenen Wildschweinen der Verdacht auf ASP amtlich festgestellt. Dieser bestätigte ASP-Fall sowie die Verdachtsfälle befinden sich außerhalb der Teilgebiete Criewener Polder/Stützkow und Schöneberger Wald/Gellmersdorfer Forst.

Da sich die Funde außerhalb der in der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 17.07.2026 genannten Teilgebiete der Sperrzone II befinden, hat der Landkreis Uckermark am 04.08.2026 die 13. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Zusätzlich zu den bisherigen Teilgebieten der Sperrzone II (Criewener Polder/Stützkow, Schöneberger Wald/Gellmersdorfer Forst) gelten die Anordnungen der Allgemeinverfügung jetzt auch für die Polder A, Polder 10, Polder 4 - inklusive Waldstück Teerofen - sowie Polder 5 und 6.

Damit umfasst das betroffene Gebiet den gesamten Bereich von der Landkreisgrenze Barnim bis Gartz (s. Karte).

Innerhalb dieser Teilgebiete liegen die Ortschaften Schöneberg, Stützkow, Alt Galow und Neu Galow, Stolpe/Oder, Linde, Friedrichsthal sowie Teile von Gellmersdorf, Zützen und Crussow.
Um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest sowie ein Übergreifen auf Hausschweinebestände zu verhindern, sind folgende Maßnahmen auf weitere Teilgebiete der Sperrzone II auszuweiten:
Für die landwirtschaftlichen Flächen innerhalb des Bereiches gilt ein Bewirtschaftungsverbot. Ernte oder Bewirtschaftungsmaßnahmen müssen mit dem ASP-Krisenzentrum abgestimmt werden. Das Jagdverbot wird auf das neue Gesamtgebiet ausgedehnt. Die Sommerdeiche werden gesperrt. Hunde sind unbedingt an der Leine zu führen und die Tore sind zu schließen.

Die Polder dürfen nur noch von berechtigten Personen betreten werden, Radfahren und Wandern auf dem ausgewiesenen Radweg Berlin/Usedom ist weiterhin möglich.

Aufgrund der erneuten Feststellung von sechs weiteren mit dem ASP-Virus infizierten tot aufgefundenen Wildschweinen ist die Gefahr sehr groß, dass durch indirekten Kontakt (Schuhwerk, Fahrzeuge) das ASP-Virus durch Personen (z. B. Besucher, Jäger, Angler) in andere ASP-freie Gebiete verschleppt wird.

Daher ist Ausweitung der Maßnahmen auf weitere Teilgebiete der Sperrzone II erforderlich.

Für Zuwiderhandlungen können Geldbußen von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.

Da von der Einhaltung der Gebote und Verbote der Erfolg der Bekämpfungsstrategie abhängt, weist der Landkreis darauf hin, dass er von dieser Möglichkeit zukünftig verstärkt Gebrauch machen wird.

Quelle: Landkreis Uckermark