Schule
Wer ist für Schulen zuständig?
Im Land Brandenburg unterscheidet man die inneren und äußeren Schulangelegenheiten.
Innere Schulangelegenheiten – MBJS und Staatliches Schulamt:
Im Land Brandenburg gibt es eine zweistufige Schulaufsicht. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) ist die Oberste Schulaufsicht. Die Untere Schulaufsicht nehmen die Staatlichen Schulämter (StSchA) wahr.
Für den Landkreis Uckermark ist das Staatliche Schulamt Frankfurt/Oder zuständig. Eine Außenstelle des StSchA findet sich in Angermünde, Jahnstraße 49.
Das Staatliche Schulamt hat die Dienstaufsicht über Lehrkräfte und Schulleiter*innen und die Fachaufsicht für die Schulen in Brandenburg. Neben der Fachaufsicht beraten die zuständigen Schulrät*innen die Schulen in pädagogischen und organisatorischen Fragen.
Bei Fragen zur Beschulung, Schulbefreiung etc. können sich auch Eltern jederzeit gern an die zuständigen Schulräte wenden.
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Staatliches Schulamt Frankfurt/Oder (StSchA)
Äußere Schulangelegenheiten - Schulträger:
Den Schulträgern obliegen die sogenannten äußeren Schulangelegenheiten. Sie sind verantwortlich für die Errichtung, Änderung oder Auflösung von Schulen und die Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebs.
Die Schulträger wirken darüber hinaus als stimmberechtigtes Mitglied in der Schulkonferenz mit. Das Brandenburgische Schulgesetz (§ 100) regelt die Zuständigkeit der Schulträgerschaft.
Im Landkreis Uckermark sind die Städte und Gemeinden Träger von Grundschulen. Der Landkreis Uckermark ist Träger der Förderschulen, des Oberstufenzentrums, der Gymnasien, der Gesamtschule sowie der Oberschulen im Landkreis.
Neben den staatlichen Schulen gibt es noch Schulen in freier Trägerschaft.
Übersicht Schulen in der Uckermark
- Grundschulen
- Oberschulen
- Gesamtschulen
- Gymnasium
- Förderschulen
- Berufliche Schulen / OSZ
- Musikschulen
- Zweiter Bildungsweg